7.1 Der AN und der AG werden alle Massnahmen treffen, sämtliche Streitigkeiten und
Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dem jeweiligen Geschäftsfall und im Zusammenhang
damit ergeben können, auf friedlichem Wege zu lösen.
7.2 Der AN fertigt die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen
vollständig sowie grammatikalisch richtig und zweckentsprechend an.
7.3 Mängel im Zusammenhang mit der gelieferten Übersetzung sind vom AG innerhalb
von 14 Tagen ab der Übersendung der Übersetzung dem AN bekannt zu geben. Nach Ablauf dieser Frist
verzichtet der AG auf sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer mangelhaftenÜbersetzung.
7.4 Werden innerhalb der oben erwähnten Frist objektive Mängel schriftlich bekannt gegeben,
so ist der AG verpflichtet diese Mängel durch eine Nachbesserung in einer angemessenen Frist auf seine
Kosten zu beseitigen. Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der AG das Recht auf
Minderung des Auftragsbetrags.
7.5 Eine Haftung für Mängel, die durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder
schlecht lesbare, nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind,
für Mängel infolge der unvollständigen Information laut P. 2.2., sowie auch für Übersetzungsmängel,
nicht termingerechte Lieferung bzw. für Nicht-Lieferung der Übersetzung infolge der Störung des Betriebes
des AN gemäß Punkt 8.1, sowie für Schäden durch Viren ist ausgeschlossen.
7.6 Weitergehende Ansprüche,
einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
7.7 Die Haftung für Schäden bei leichter Fahrlässigkeit, für Folgeschäden und indirekte Schäden
ist in jedem Fall ausgeschlossen. Beruft sich der AG auf Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
ist er hiefür beweispflichtig.
7.8 In jedem Fall auch bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes ist die Haftung des AN
der Höhe nach auf den Wert des jeweiligen Auftrages begrenzt.
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